DAS GIBT ES NEUES

14.05.2020: Brief des Kultusministers

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Dank an alle Eltern
Brief des Hessischen Kultusministers an
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11.05.2020: Befreiung vom Schulbesuch: Risikogruppe

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Die Freistellung vom Schulbesuch in beiden Fällen ist bei der Schulleitung zu beantragen. Dem Antrag beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung tragen entsprechend der geltenden Rechtslage die Antragsteller. Es obliegt den Eltern, die Entscheidung zu treffen, ob die Schülerin, der Schüler am Präsenzunterricht vor Ort teilnehmen soll. Im Fall, dass ein Schulbesuch weiterhin als risikobehaftet eingeschätzt wird, muss dies schriftlich der Schulleitung mit entsprechender Begründung mitgeteilt werden. 

07.05.2020: Brief des Kultusministers

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Weitere Schritte zur Schulöffnung
Ministerbrief - Weitere Schritte zur Sch
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04.05.2020: Immer wieder montags...

Jeden Montag werden von 07.30-11.00 Uhr die neuen Wochenpläne für das Lernen und Arbeiten zu Hause an die Kinder der Laisbachschule verteilt. Neben der digitalen Weitergabe von Unterrichtsmaterialen können die Lehrkräfte die neuen Arbeitsmaterialien auch über die Postkiste der Klasse weitergeben. Gleichzeitig werden Arbeitsergebnisse der vorangegangenen Woche in einer weiteren Postkiste an die Lehrkräfte für die Durchsicht und Korrektur zurückgegeben. Hin und wieder packen Kinder auch mal kleine Aufmerksamkeiten für die Lehrkräfte mit in den Umschlag, die sich darüber wiederum sehr freuen.

30.04.2020: Videokonferenz jetzt auch auf wtkedu

Seit den Osterferien steht auf dem Lernmanagementsystem des Wetteraukreises wtkedu den Schulen das Tool "Videokonferenz" zur Verfügung. Die Schulleitung hat, ebenfalls in den Osterferien, die Zugangsdaten für die Schülerinnen und Schüler auf der Lernplattform angelegt und anschließend den Eltern die Passwörter zukommen lassen. Die ersten Videokonferenzen haben bereits stattgefunden. Zusätzlich bietet wtkedu unseren Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern noch weitere Funktionen an, wie beispielsweise  E-Mail und Dateiablage.

29.04.2020:  Hygieneplan Coronavirus

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Hygieneplan für die Schulen in Hessen
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Anhang zum Hygieneplan für die Schulen in Hessen
200422anhang_zum_hygieneplan.pdf
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Ergänzungen der LBRA zum Hygieneplan Stand 18.05.2020
Hygieneplan LBRA Corona Ergänzung Stand
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28.04.2020:  Liebe Viertklässler, wir waren auf Euch vorbereitet...

...aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben, heißt es. Wir hatten uns schon sehr auf Euch gefreut. Ihr fehlt uns allen sehr. Für die Wiederaufnahme des Unterrichts müssen wir viele Vorgaben umsetzen, damit wir alle gesund bleiben. Der Schulvormittag wird nun anders sein, als ihr es gewohnt seid. Ihr müsst viele Regeln befolgen, wie beispielsweise den Mindestabstand einhalten, regelmäßig die Hände waschen und im Schulbus einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf den folgenden Bildern könnt Ihr schauen, wie es in Eurer Schule gerade aussieht und was wir alles vorbereitet haben.

An den Zugängen zum Schulgelände weisen Schilder darauf hin, dass Ihr mindestens 1,50 Meter Abstand voneinenander halten müsst. Denkt auch auf dem Schulweg  an den Sicherheitsabstand und vermeidet  Gruppenbildungen vor und nach dem Unterricht.

Jede Lerngruppe hat ihren eigenen Aufstellplatz. Die grünen Felder auf dem Boden sollen Euch helfen, den erforderlichen Abstand einzuhalten. Auf dem Weg zum Unterrichtsraum helfen Euch weitere Abstandsmarkierungen auf dem Boden, damit Ihr Euch besser orientieren könnt.

In den Unterrichtsräumen stehen die Tische mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt. An den Tischen kleben Schilder mit Euren Namen. In jedem Unterrichtsraum und in den Toilettenanlagen gibt es Waschbecken mit Flüssigseife und Papierhandtüchern.

Selbst gebaute Aufsteller mit Plexiglas schützen die Lehrkräfte und Mitarbeiter in den Unterrichtsräumen und in der Verwaltung.

Wenn Kinder plötzlich krank werden, müssen sie in einem besonderen Raum warten, bis sie von den Eltern abgeholt werden.

Die Buskinder müssen sich ebenfalls an  Markierungen aufstellen und ihren Mund-Nasen-Schutz für die Busfahrt anziehen.

In dem Bereich der runden Sitzbank haben wir Blumensamen in die Erde eingesäht. Hier wachsen hoffentlich bald Sonnenblumen und bunte Kornblumen.

Bei den Fahrradständern hat Herr Rieck Hochbeete aufgebaut. Hier blühen bald Wildblumen für die Bienen und andere Insekten.

Wie Ihr sehen könnt, haben wir alles für den Unterrichtsbeginn vorbereitet. Bis wir uns wiedersehen können, versorgen wir Euch weiterhin mit Aufgaben für das Lernen zu Hause. Bleibt gesund!

26.04.2020: Elternbrief zur weiteren Aussetzung der Schulpflicht

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EB Weitere Aussetzung der Schulpflicht f
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25.04.2020: Neuigkeiten aus der Laisbachschule

Die Laisbachschule erhält einen Glasfaseranschluss. Die Vorbereitungen dafür sind bereits angelaufen.

Zusätzlich hat der Wetteraukreis einiges Instand gesetzt.  Die Palisadenauf dem Wiesenbereich wurden erneuert und der Basketballkorb auf dem Schulhof wurde ausgetauscht. Auch die morschen Balken, die die Fläche um den Rindenmulch abgegrenzt haben, wurden durch neue Balken ersetzt. Vielen Dank!

24.04.2020: Pressinformation des Hessischen Kultusministeriums

Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. Daher kann der Unterricht in der 4. Jahrgangsstufe der genannten Schulen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020 wieder aufgenommen werden. Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.

Der VGH betrachtet die Ungleichbehandlung der 4. Jahrgangsstufe gegenüber höheren Jahrgangsstufen als nicht dadurch gerechtfertigt, dass ihre Schülerinnen und Schüler vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen stehen. Die in den verbleibenden Wochen des Schulhalbjahrs noch zu erbringenden Leistungen seien für die weitere schulische Laufbahn dieser Schülerinnen und Schüler ohne Bedeutung.

„Als irrelevant sieht der VGH den Gesichtspunkt an, dass die geplante Präsenzbeschulung dazu beitragen sollte, gerade für die Viertklässler eine angehende Normalität mit möglichst stabilen Strukturen und einen bestmöglichen Übergang in die weiterführenden Schulen zu schaffen“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz zum heutigen Beschluss. „Die geplante Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die 4. Klassen der Grundschule analog zu den Abschlussklassen anderer Schulformen als erster Schritt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist bzw. war ein gemeinsamer Beschluss der Länder und der Bundesregierung. Wir hätten diese Entscheidung nicht mitgetragen, wenn wir sie nicht auf Basis einer intensiven Vorbereitung mit gutem Gewissen hätten vertreten können. Wann bzw. in welchen Schritten nun die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der Grundschule und in weiteren Jahrgangsstufen stattfindet, werden wir jetzt auf Basis der nächsten Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin entscheiden.“

18.04.2020: Elternbrief Schulbetrieb nach den Osterferien

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17.04.2020: Pressinformation des Hessischen Kultusministeriums

Hessen beginnt ab 27. April schrittweise wieder mit dem Unterricht

Kultusminister Lorz: „Wir gehen mit der Öffnung die ersten Schritte zu mehr schulischer Normalität.“

Der seit dem 16. März in Hessen ausgesetzte reguläre Schulbetrieb wird ab dem 27. April wieder schrittweise aufgenommen. Dies hat die Hessische Landesregierung im Nachgang zu den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.

Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. „Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb dann wieder schrittweise wiederaufnehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Damit gehen wir die ersten Schritte zu mehr schulischer Normalität.“ Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Einhaltung der Abstandsgebote, kleinere Gruppengrößen und zusätzlicher hygienischer Maßnahmen, werde die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gelte die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen zuerst höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

  • für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören
  • für den Abschlussjahrgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  • für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen
  • für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien
  • für die Abschlussjahrgänge der Abendrealschulen und Abendhauptschulen
  • für die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen
  • für die Abschlussklassen an den Fachschulen
  • im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe

An Schulen für Kranke erfolgt die Beschulung in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung nach Anhörung der Eltern.

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. „Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen“, so der Kultusminister weiter.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler:

  • Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
  • Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Ggf. können dazu Stundenplananpassungen notwendig sein.
  • Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen

„Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss ermöglichen, daher legen wir in den kommenden Wochen einen besonderen Fokus auf die Abschlussprüfungen“, erklärte Lorz. Die Haupt- und Realschulprüfungen sowie die Fachoberschulprüfungen werden zeitlich verschoben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. An den Fachoberschulen verschieben sich die Haupt­termine der Abschlussprüfungen auf den Zeitraum vom 14. bis zum 19. Mai.

Weitere Informationen folgen zeitnah

Die Schulen werden Anfang der kommenden Woche schulformbezogene Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergänge/Versetzungsentscheidungen, Notengebung/Zeugnisse, weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen, der Stundenplangestaltung sowie ein Muster für einen schulischen Hygieneplan erhalten. Und rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs folgen weitere Informationen, u. a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lernsituationen zu Haus und zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern).

 

Der Kultusminister hatte die Schulen in einem Ministerschreiben heute noch einmal über die Einzelheiten zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs informiert und Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich für ihren Einsatz in dieser ungewöhnlichen Zeit gedankt.

 

31.03.2020: Kostenloses Webinar für dein Gedächtnis

Der bekannte Gedächtnistrainer Markus Hofmann möchte in diesen turbulenten Zeiten, wo das öffentliche Leben ruht und viele Eltern und Kinder zu Hause sitzen, nicht tatenlos zusehen und den vielen betroffenen Erwachsenen, Eltern und Schülern unter die Arme greifen. Deswegen geht er ab sofort jeden Tag eine Schulstunde lang (45 Min.) live, um mit allen Wissbegierigen an ihrem Gedächtnis zu arbeiten und spannende Lerntipps und -tricks zu verraten. Er möchte alle dabei unterstützen, diese Zeit sinnvoll zu nutzen! Das kostenlose Webinar 45 Minuten für dein Superhirn (und das deiner Kinder) findet montags bis freitags von 11.00-11.45 Uhr statt. Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Website www.unvergesslich.de und in dem Video.

Mit freundlicher Genehmigung von Markus Hofmann: www.unvergesslich.de

30.03.2020: Wichtige Information zu den Betreuungsbeiträgen

Liebe Eltern,

bezüglich der Rückerstattung von Betreuungsbeiträgen des Trägers JJ darf ich Ihnen folgende Information weitergeben:

Der freie Träger JJ hat entschieden,  den Beitragseinzug für April 2020 für die Angebote der Grundschulkinderbetreuung auszusetzen. Auf die Abbuchung der monatlichen Elternbeiträge sowie der Essenspauschale für April 2020 wird verzichtet, um die Familien in dieser außergewöhnlichen Situation nicht noch zusätzlich zu belasten. Berücksichtigt wird hierbei die Schließung der Einrichtungen vom 16.03.-19.04.2020.
Ich hoffe, dass diese Information Ihnen weiter hilft.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Katja Weber-Hainz
(Schulleiterin)

28.03.2020: Brief des Kultusministeriums an die Schulleitungen

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit dem 17. März 2020 bieten die Schulen in Hessen – insbesondere auch dank Ihrer Unterstützung – für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 eine sogenannte Notbetreuung an.

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung orientiert sich dabei am Entwicklungsalter, nicht allein an den Klassenstufen 1 bis 6, und umfasst daher für diese Schülerinnen und Schüler alle Altersstufen.

An Schulen mit bestehendem Ganztagsangebot ist eine Betreuung bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.

Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden. 

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Alleinerziehend oder

  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.

  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

    Als Schulleitungen bitte ich Sie, den für die erweiterte Notbetreuung in Betracht kommenden Eltern und Erziehungsberechtigten das Antragsformular zur Verfügung zu stellen. Es ist zudem auch auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums eingestellt. Über die an Sie zurückgegebenen Anträge und Anmeldungen informieren Sie sodann bitte die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter. Der konkrete Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte, wenn die Umstände es zulassen, zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei Ihnen angemeldet werden. Eine direkte Abstimmung mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, auch zu eventuell erst kurzfristig entstehenden Betreuungslücken, empfiehlt sich hierbei.

    Über den konkreten Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung während der Osterferien sowie an Wochenenden und Feiertagen entscheiden Sie als Schulleitungen. Bitte informieren Sie den örtlichen Personalrat über die beabsichtigte Einteilung und geben Sie ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. 

    Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden.

    Schwangere und stillende Lehrerinnen dürfen nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z. B. relevante Vorerkrankungen) tragen, sollen aus Fürsorgegründen in der Regel nicht vorgesehen werden. Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien (inkl. der Feiertage) und an den Wochenenden bitte ich Sie darum, Rücksicht auf die Verfügbarkeit der Lehrkräfte zu nehmen. 

    Die im Rahmen der Notbetreuung in den Osterferien (inkl. der Feiertage) und an Wochenenden geleistete Arbeitszeit bitte ich durch die Schulleitung zu erfassen. Ergänzend zu den Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vom  1. Juni 2018 erfolgt eine Zeitgutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto. Dabei wird jede geleistete volle Zeitstunde als eine ganze Pflichtstunde gutgeschrieben. Die spätere Inanspruchnahme des Zeitguthabens richtet sich nach den Regelungen der o. a. Richtlinien.

    Ein entsprechender Vordruck für die Erfassung wird Ihnen in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden. Darin sollen u. a. die Namen der Betreuerin bzw. des Betreuers, die Personalnummer, der Tag der Betreuung, der Zeitraum und die geleisteten Zeitstunden erfasst und diese gesammelt eingereicht werden, so dass in den Staatlichen Schulämtern einmalig für jeden Personalfall eine Korrekturbuchung durchgeführt werden kann.

    Ich hoffe, Sie hiermit möglichst umfassend über die beschlossene Erweiterung der Notbetreuung informiert zu haben und danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Unterstützung. Mein besonderer Dank gilt allen Kräften, die sich für den Einsatz am Wochenende und in den Osterferien zur Unterstützung derer, die in dieser besonderen Situation in ihrer Tätigkeit unabkömmlich sind, zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie diesen Dank an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter.

    Nähere Informationen finden Sie jeweils  tagesaktuell unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr
    Dr. Manuel Lösel

25.03.2020: Elternbrief zu Unterstützungsangeboten

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

ich hoffe, dass Sie und Ihre Familien gesund sind und es Ihnen schrittweise gelingt, sich mit dieser Ausnahmesituation zu arrangieren. Die derzeitige Pandemie erfordert eine ganze Reihe an Maßnahmen, die es konsequent umzusetzen gilt. Gerade für Familien mit jüngeren Kindern ist es eine große Herausforderung die Kinderbetreuung, den häuslichen Unterricht und den Beruf/ das Homeoffice unter einen Hut zu bekommen. Dabei wünsche ich Ihnen auch im Namen meines Kollegiums viel Kraft und Ausdauer.

Ich möchte Ihnen heute drei neue Angebote vorstellen.

Trotz der momentanen Einstellung des Schulbetriebes möchte Herr Fischer in dieser Notsituation, ergänzend zum Kollegium, ein verlässlicher Ansprechpartner in seiner Funktion als Sozialpädagoge an der Laisbachschule Ranstadt sein.

Er hat eine UBUS-Hotline eingerichtet und steht Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zu beispielsweise folgenden Themen zur Verfügung:

•Wie geht es Ihren Kindern?

•Ein telefonisches Gespräch mit Ihren Kindern

•Anregungen für eine attraktive und abwechslungsreiche Alltagsgestaltung

•Wie kommen Sie und Ihre Kinder mit den Arbeitsaufträgen zurecht?

•Hilfe bei Antragsstellungen

•Sonstige Wünsche oder Fragen aus der Elternschaft

Herr Fischer ist unter der Telefonnummer 06041/ 822097 zu folgenden Zeiten erreichbar:

•montags, 9:00 Uhr- 13:00 Uhr

•mittwochs, 9:00 Uhr- 13:00 Uhr

•freitags, 9:00- 13:00 Uhr

Nach wie vor können Sie ihn aber auch wie gewohnt über das Kontaktformular unter der Rubrik „UNSER ANGEBOT“ unter „UBUS“ auf der Homepage der Laisbachule Ranstadt kontaktieren.

 

Weiter möchte ich Sie auf einen Corona-Erklärfilm für Kinder aufmerksam machen. In diesem Video wird Kindern erklärt, was das Coronavirus ist und wie man sich davor schützen kann. Den Film finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „AKTUELLES“.

 

Für unsere Schulkinder und Kindergartenkinder haben wir auf unserer Homepage die neue Rubrik „BLEIBT GESUND!“ ins Leben gerufen. Hier können die Kinder ihre Ideen und Tipps für die Zeit nach dem Wochenplan oder gegen die Langeweile vorstellen. Manchmal werden wir auch einen Basteltipp, etc. teilen.

Bitte senden Sie Ihre Idee an die an die Adresse bleibtgesund@lbra.wtkedu.de.

Seit heute sind die Kinder unter der Rubrik „BLEIBT GESUND!“ dazu aufgerufen, sich an der Aktion #kindergegencorona zu beteiligen. Schauen Sie mit Ihrem Kind doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns.

 

Bleiben Sie weiterhin gesund und mit uns verbunden!

 

Mit besten Wünschen

 

Katja Weber-Hainz

(Schulleiterin)

24.03.2020: Corona-Erklärvideo für Kinder

Liebe Eltern

in diesem Video wird Kindern erklärt, was das Coronavirus ist und wie man sich davor schützen kann. 

21.03.2020: Brief des Kultusministeriums an die Schulleitungen

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst, die zum Teil auch den ausgesetzten Schulbetrieb betreffen oder für diesen noch einmal Klarstellungen nötig machen.
So wurden u.a. Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ab dem heutigen Tage untersagt. Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert. Die schriftlichen Abiturprüfungen sind davon ausdrücklich nicht betroffen.
Wie bereits mitgeteilt, trifft die Schulleitung eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. Die Begrenzung der Personenzahl ergibt sich durch den Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Prüflingen und in alle Richtungen analog zur Empfehlung des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung größerer Prüfungsräume ist unter diesen Voraussetzungen denkbar. Durch die gebotene Einhaltung des Mindestabstands wird gewährleistet, dass es zu keinen Gruppenbildungen kommt. Dies gilt gleichermaßen auf dem Schulgelände für den Weg zur Prüfung und nach der Prüfung.
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:
1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.
Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir diesem Schreiben anhängen und das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden. In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.

Ich hoffe, dass sich mit diesen Klarstellungen die aktuellen Regelungen erläutern und damit in den vergangenen 24 Stunden entstandene Fragen beantworten lassen.
Kultusminister Alexander Lorz und ich wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und gute Nerven bei der Aufrechterhaltung des eingeschränkten Dienstbetriebs und danken sehr herzlich für das großartige Engagement von Ihnen und Ihren Kollegien.


Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank
Ihr

Dr. Manuel Lösel

19.03.2020: Informationsbroschüre Corona

Liebe Eltern,

hier können Sie die Informationsbroschüre des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zum Coronavirus herunterladen.

Die Broschüre steht in mehreren Sprachen zur Verfügung. (Stand: 17.03.2020)

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deutsch
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kurdisch
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englisch
2020_3_17_corona_broschuere_englisch.pdf
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polnisch
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16.03.2020: Mitteilung der Schulleitung

Liebe Eltern,

zuerst möchte ich mich bei Ihnen allen für Ihr umsichtiges Handeln, Ihre große Unterstützung und die reibungslose Kommunikation am Wochenende bedanken. Es ist wunderbar zu hören, dass viele von Ihnen Netzwerke zur Kinderbetreuung gebildet haben und sich untereinander arrangieren. An dieser Stelle möchte ich ein großes Lob an Sie alle aussprechen.

Am heutigen Morgen haben einige Eltern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, noch fehlende Schulmaterialien aus den Klassenräumen abzuholen. Auch hier erlebten wir von Ihnen, liebe Eltern, ein sehr umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten in dieser für uns alle sehr außergewöhnlichen Situation.

Hervorragend hat das Verteilen der Arbeitsaufträge an die Schulkinder funktioniert. Ein großer Dank geht an die Elternbeiräte und Eltern, die die Wochenpläne und Arbeitsaufträge an die Kinder weitergeleitet haben. Hier wurden bereits bestehende und bewährte Kommunikationswege wie eMail oder WhatsApp genutzt. Es wurden aber auch Briefumschläge, die mit Wochenplan und Arbeitsblättern gefüllt waren, von Eltern abgeholt und weitergegeben. Auch hier erlebten wir ein sehr wohltuendes und unkompliziertes Handeln Ihrerseits. Beispielsweise wurden die Briefumschläge samt Arbeitsmaterial mit dem Fahrrad in den Ortsteilen ausgetragen.

Ein großer Dank geht auch an die Lehrkräfte, die am Wochenende und heute Morgen die Unterrichtsmaterialen für unsere Schulkinder vorbereitet und zur Verfügung gestellt haben. Die Lehrkräfte haben heute ihre Mailadresse der Lernplattform wtkedu an die Elternbeiräte weitergeleitet. So haben Sie die Möglichkeit, bei Fragen mit der jeweiligen Lehrkraft Kontakt aufzunehmen.

 

Über das Wochenende und heute Morgen haben mich folgende Anfragen erreicht:

Essensbestellung:

Das Mittagessen ist vom 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien abbestellt.

Betreuungskosten:

Frau Herche von der Schülerbetreuung klärt mit dem Träger JJ derzeit ab, ob und wie die Betreuungskosten  zurück erstattet werden.

Fußball-AG:

Herr Beckmann erstattet den Geldbetrag für die entfallenen Stunden an die  Eltern zurück.

Schulaufnahme 2021/2022:

Die Schulaufnahme darf aus aktuellem Anlass nicht durchgeführt werden. Unsere Sekretärin Frau Ulrich meldet sich bei Ihnen zwecks neuer Terminabsprachen.

Klassenfahrt 3a, 3b:

Die für den Juni 2020 geplante Klassenfahrt kann nicht durchgeführt werden. Frau Müller und Frau Altvater beraten gemeinsam mit dem Elternbeirat und der Jugendherberge über das weitere Vorgehen (Stornierung, Umbuchung).

Schnuppertag für die Schulanfänger 2020/2021:

Die Schnuppertage dürfen aus aktuellem Anlass nicht durchgeführt werden.

Schulärztliche Untersuchungen für die Schulanfänger 2020/2021:

Das Gesundheitsamt kann bis auf Weiteres keine schulärztlichen Untersuchungen vornehmen. Ob und in welcher Form diese wieder aufgenommen werden, kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet werden. Sobald es eine neue Regelung gibt, werden Sie darüber informiert.

 

Die Schulleitung ist bis zu den Osterferien täglich in der Laisbachschule präsent. Das Sekretariat ist zu den Ihnen bekannten Sprechzeiten besetzt. Ich bitte Sie, in dieser besonderen Situation, ausschließlich telefonischen oder Mail-Kontakt aufzunehmen und nicht persönlich vorbeizukommen.

 

Bitte verfolgen Sie regelmäßig neue Bekanntmachungen und Informationen auf unserer Homepage. Über Änderungen und neue Entwicklungen werde ich Sie umgehend an dieser Stelle informieren.

 

Bleiben Sie gesund und mit uns verbunden!

 

Mit besten Wünschen

 

Katja Weber-Hainz

(Schulleiterin)

15.03.2020: Brief des Kultusministers an die Schulleitungen

                     Ergänzung zum Schreiben vom 13.03.2020

In Ergänzung zum Schreiben vom 13. März 2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

in Ergänzung zu meinem Schreiben vom Freitag betreffend die Aussetzung des regulären Schulbetriebs möchte ich Ihnen heute noch folgende Informationen zukommen lassen und Sie um Beachtung und entsprechende Umsetzung bitten. Den Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, sich ebenfalls an diesem Schreiben zu orientieren.

Zunächst möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, warum wir mit der Aussetzung des Schulbetriebs eine so radikale Maßnahme ergreifen:

Sie hat den Zweck, soziale Kontakte so weit wie möglich zu minimieren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Gleichwohl werden die Schulen am Montag noch einmal geöffnet, damit Schülerinnen und Schüler im Bedarfsfall wichtige persönliche Gegenstände oder benötigte Lernmaterialien abholen können. Auch an diesem Tag gilt es nun, soziale Kontakte deutlich zu reduzieren, wozu jede und jeder Einzelne auch persönlich Verantwortung übernehmen kann und sollte. Deshalb soll an diesem Tag das Zusammentreffen größerer Personengruppen in der Schule vermieden werden – das gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte.

Sofern Schülerinnen und Schüler von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Schule noch einmal zu betreten, sollten sie diesen Aufenthalt möglichst kurz halten und sich nicht in größeren Gruppen versammeln. Den Landeselternbeirat haben wir dazu ebenfalls um Unterstützung gebeten. Wir haben die Bitte weitergegeben, über die dort etablierten Kommunikationskanäle die Eltern entsprechend zu informieren, damit diese die Situation und die damit verbundenen Anforderungen ihren Kindern sachgemäß und altersgerecht erläutern können.

Da es Ziel der Maßnahme ist, jeden Einzelnen und vor allem bestimmte Risikogruppen so effektiv und umfassend wie möglich zu schützen, gibt es von der Aussetzung des Schulbetriebs nur eine einzige Ausnahme, und zwar zum Zwecke der Sicherung der Infrastruktur in unserem Land für die sogenannten „kritischen Bereiche“. Für die Beschäftigten dieser besonderen Berufsgruppen (siehe Anlage) wird deshalb eine Notfallbetreuung eingerichtet. Sofern Ihnen nicht bekannt sein sollte, ob die Eltern der Schülerinnen und Schüler zum berechtigten Personenkreis gehören, stellen wir Ihnen das beigefügte Formblatt zur Verfügung, welches zum einen die „Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur“ ausweist und zum anderen von den betreffenden Erziehungsberechtigten und deren Arbeitgebern ausgefüllt werden sollte. Eine weitere Ausnahme wird für Lehrkräfte eröffnet, deren Einsatz als Aufsicht in der Notbetreuung zwingend erforderlich ist und die keine private Betreuung für ihre eigenen Kinder organisieren können. Sie dürfen ihre eigenen Kinder in die Notbetreuung mitbringen.

Ich bitte Sie daher, sowohl unter Ihren Lehrkräften und sonstigem Personal als auch unter den Eltern um Verständnis dafür zu werben, warum wir die Notbetreuung ausschließlich auf diese Berufsgruppen beschränken. Lehrkräfte werden sich ggf. genauso um eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sind aktuell in einer außergewöhnlichen Situation, die so wahrscheinlich kaum jemand in unserem Land je erlebt hat. Wir müssen an die Solidarität aller appellieren. Bei der Kinderbetreuung werden sicherlich auch private Netzwerke wie Familie, Freunde, Nachbarn etc. aktiviert werden müssen. Die Lage ist für niemanden aktuell leicht. Aber wir tragen nun vorrangig die Verantwortung dafür, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Vor dieser notwendigen Aufgabe müssen andere Dinge zurückstehen.

Sicherstellung einer Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6, deren beide Eltern (oder ein alleinerziehender Elternteil) in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, muss
– wie im Schreiben vom 13. März erläutert – eine Notbetreuung gewährleistet werden. Die Notbetreuung sollte in möglichst kleinen Gruppen erfolgen. Die Gruppengröße bestimmt sich in Abhängigkeit von der Raumgröße sowie einer Abstandsregelung von ein bis zwei Metern. Demzufolge sollte die Gruppengröße bei gängiger Klassenraumgröße unter zehn Schülerinnen und Schülern liegen. Die Notbetreuung soll während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten erfolgen – am Nachmittag also entsprechend dem bislang an der Schule vorhandenen Ganztagsangebot. Auch in den Osterferien dürfen – soweit dort regelmäßige Betreuungsangebote vorgesehen waren – nur die Kinder der Notbetreuung in Betreuung genommen werden.

Die Räume sollten bitte mehrmals am Tag für einige Minuten bei weit geöffneten Fenstern gelüftet werden. Dies trägt dazu bei, die Konzentration von Keimen in der Luft zu verringern. Außerdem verbessert regelmäßiges Lüften das Raumklima und verhindert das Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute.

Im Übrigen gelten selbstverständlich auch hier die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes:

  • Handhygiene
  • Abstand halten
  • Husten-/ Schnupfenhygiene

In Ergänzung zu meinen im Schreiben vom 13. März getroffenen Aussagen zu Unterrichtsgängen teile ich mit, dass der Durchführung von Unterrichtsgängen mit den o.g. Kleingruppen im Freien, also an der frischen Luft („gemeinsamer Spaziergang“ im Park, im Wald etc.) keine Bedenken entgegenstehen, da sich das Virus dort schlechter überträgt als in geschlossenen Räumen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (insbesondere zu einem ausreichenden Abstand und zur Meidung von Menschenansammlungen) sind auch im Freien zu beachten.

Welches Personal kann in der Notbetreuung eingesetzt werden?

  • Für die Notbetreuung können grundsätzlich alle vorhandenen Personalressourcen genutzt werden, also Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) sowie sonstige Fachkräfte, die im Ganztagsbereich tätig sind.
  • Für Personal ab einem Alter von 60 Jahren und alle, bei denen eine Grunderkrankung (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere sowie Krebserkrankungen) vorliegt, sowie Personen mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken) kann ein etwaiger Einsatz in der Notbetreuung nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
  • Lehrkräfte an Gymnasien, die für die Aufsicht im Rahmen der Abiturprüfungen eingesetzt werden, dürfen nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden.

Hinweise zum digitalen Lernen zum Weiterbetrieb des Unterrichts

  • Viele Schulen im Land nutzen schon heute diverse Möglichkeiten des digitalen Lehrens und Lernens. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass noch nicht an allen Schulen die technischen und pädagogischen Voraussetzungen für den digitalen Unterricht gegeben sind. Da, wo diese Möglichkeiten aber vorhanden sind, können und müssen sie in den kommenden Wochen auch genutzt werden.
  • Nachdem Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Dinge und Lernmaterialien aus den Schulen abgeholt haben, soll der Montag auch dafür genutzt werden, dass Schulleitungen und Lehrkräfte sich über Möglichkeiten des digitalen Lernens und Teleunterricht austauschen sowie weitere Überlegungen anstellen, wie beispielsweise über Telefonketten, Mailverteiler oder soziale Medien Anregungen zum häuslichen Arbeiten weitergegeben werden können.
  • Zu Ihrer Unterstützung haben wir weitere Anregungen zum digitalen Lernen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie unter dem Thema „Corona“ eingestellt.

Weitere Fragen und Themen

Das Landesabitur soll nach aktueller Lage am Donnerstag mit den ersten Prüfungen beginnen. Auch hier wird zu beachten sein, dass die Prüfungsgruppen klein gehalten und größere Gruppen ggf. geteilt werden müssen, um den notwendigen Abstand sicherzustellen. Detaillierte Infos mit weiteren Hinweisen zum Landesabitur folgen in einem weiteren Schreiben an die Schulen mit gymnasialer Oberstufe.

Aus der Aussetzung des Schulbetriebs ergeben sich in der Folge mit Sicherheit weitere Detailfragen (bspw. zum Umgang mit Pflichtpraktika, den zentralen Abschlussprüfungen im Haupt- und Realschulbereich, Leistungsbewertungen etc.), die einer einheitlichen Klärung bedürfen. Diese werden wir in weiteren Schreiben an die Schulleitungen und/oder auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums beantworten.

Bitte senden Sie uns weiterhin Fragen zu, die sich in Ihrem Arbeitskontext aktuell stellen. Wir stellen die entsprechenden Antworten fortlaufend in einer FAQ-Liste zusammen.

Erlauben Sie mir abschließend noch einige persönliche Worte. In der Zusammenarbeit mit Ihnen habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder die Erfahrung machen dürfen, wie sehr gerade Sie in den Schulleitungen und auch Ihre Kolleginnen und Kollegen sich mit den verantwortungsvollen Aufgaben identifizieren, die mit der Fürsorge für die Schülerinnen und Schüler verbunden sind. Ich bin deshalb sicher, dass wir gemeinsam auch diese durch höhere Gewalt gestellten Aufgaben meistern werden. Ich weiß uns dabei von der Überzeugung getragen und verbunden, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler auch bei der Bewältigung dieser in jüngster Zeit nie dagewesenen Herausforderungen auf uns verlassen können.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

14.03.2020: Elternbrief der Schulleitung

 Ranstadt, 14.03.2020

Liebe Eltern,

in Hessen wird der reguläre Unterricht bis zu den Osterferien ausgesetzt.

Ab Montag, 16. März, wird an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden.

Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann.

Unsere Schulkinder müssten ihre wichtigsten Materialien bereits am Freitag mitgenommen haben.

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern ausschließlich in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

• Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen befindet sich im Anhang dieser Mail.

 

Sollten Eltern der im Anhang aufgelisteten Berufsgruppen keine Betreuungsmöglichkeit haben, so sind diese aufgefordert es der Schule

bis Sonntag, 15.03.2020 um 12.00 Uhr mitzuteilen.

 

Betroffene Eltern schicken dazu eine Mail an das Funktionspostfach notfall@lbra.wtkedu.de.

Folgende Angaben sind für unsere Planung im Vorfeld wichtig:

Name des Kindes, Klasse, Betreuungszeit (Wochentage, Zeit), erreichbare Rückrufnummer

Sollten Eltern der oben aufgeführten Gruppen über kein Internet verfügen, können diese im Ausnahmefall die nötigen Informationen per WhatsApp an die Elternbeiräte schicken. Diese werden dann an die Klassenlehrerinnen weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch auf diesem Weg das Zeitfenster bis Sonntag, 15.03.2020 um 12.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass kein Förderunterricht und keine Ag´s von den betreuenden Lehrkräften aufgefangen werden. Es handelt sich ausschließlich um die reguläre Unterrichtszeit gemäß des Stundenplans des Kindes und bei den 3. und 4. Klassen um den Ganztag, sofern das Kind angemeldet ist.

Die Schulleitung wird gemeinsam mit den Lehrkräften, Mitarbeitern und der Betreuung JJ am Montag um 08.15 Uhr in einer Dienstbesprechung das weitere Vorgehen mit der geänderten Situation besprechen, um einen Notfallplan bis zu den Osterferien aufzustellen.

Von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr haben Eltern/Kinder noch einmal die Gelegenheit, fehlende Schulmaterialien in der Schule abzuholen.

Da die Entwicklung der Corona-Pandemie sehr dynamisch ist, können sich auch die getroffenen Maßnahmen ändern. Hier müssen wir alle abwarten, welche Entscheidungen von Seiten der Medizin und der Politik in Zukunft getroffen werden und dann dementsprechend handeln.

Ich danke Ihnen schon im Vorfeld für ihre Mithilfe und Unterstützung in dieser außergewöhnlichen Situation, die uns alle in den kommenden Wochen fordern wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katja Weber-Hainz

(Schulleiterin)

13.03.2020: Brief des Kultusministers an die Schulleitungen

Aussetzung des regulären Schulbetriebs

Das nachstehende Schreiben wurde am 13. März 2020 an alle Schulleiterinnen und Schulleiter versendet:

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

ich bedanke mich bei Ihnen sehr herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen Geleistete! Mein Eindruck ist, dass die hessischen Schulen mit großer Umsicht handeln. Bitte geben Sie diesen Dank auch an Ihre Schulgemeinde weiter.

Der Prozess um die Ausbreitung des Coronavirus entwickelt sich bedauerlicherweise sehr dynamisch. Wie Sie wissen, hat sich die Zahl der vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert. Die Maßnahmen in den umliegenden Ländern wurden verschärft. Aufgrund dieser Entwicklungen hat das Kabinett heute beschlossen, den regulären Schulbetrieb bis zu den Osterferien ruhen zu lassen. Dies schließt auch Praktika außerhalb der Schule ein. Die Maßnahme dient insbesondere der Minimierung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Während dieser Zeit sind wir als Gesellschaft auf einen engagierten Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer angewiesen.

Alternativen zum Präsenzunterricht

Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so richten wir unseren Blick doch auf die Zukunft. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler soll möglichst fortgesetzt werden.

Daher sollen die Schulen am Montag noch einmal geöffnet sein, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich bei Bedarf mit den Lehrkräften auszutauschen.

Die Schulleitungen bitte ich, sich am Montag mit den Lehrkräften zu beraten, in welcher Art und Weise das Lernen der Schülerinnen und Schüler fortgeführt und wie die unten beschriebene Notbetreuung sichergestellt werden kann.

Bitte bekräftigen Sie (entweder beim persönlichen Zusammentreffen oder auf digitalem Wege) noch einmal, dass Schülerinnen und Schüler selbst zu ihrer Gesunderhaltung beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen und beispielsweise soziale Kontakte deutlich reduzieren.

Anwesenheitspflicht

Die Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihrem individuellen Stunden- oder Einsatzplan ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann jedoch in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Umfang Lehrkräfte – insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem – mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden.

Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst und behalten ihren Anspruch auf Besoldung bzw. Arbeitslohn. Die aufgrund der Aussetzung des Schulbetriebs nicht durchgeführten Unterrichtsstunden gelten als erteilt.

Sicherstellung einer Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

  • Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen findet sich im Anhang.

Sicherstellung der Durchführung des Abiturs und weiterer Abschlussprüfungen

Die Aussetzung des Schulbetriebs steht der Durchführung des Landesabiturs nach heutigem Stand nicht entgegen. Die schriftlichen Prüfungen sollen, wie in unserem Schreiben vom 12.2.2020 dargestellt, durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Durchführung erhalten Sie zeitnah.

Darüber hinaus werden wir flexible Regelungen (z. B. mehrere Nachschreibetermine) anbieten, wonach alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können.

Sonderregelungen zur Leistungsbewertung, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, entwickeln wir derzeit. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht.

Hierzu werden die Schulen durch gesonderte Schreiben informiert.

Absage aller Exkursionen, Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020

Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Ebenfalls sind alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen abzusagen.

Das Land Hessen übernimmt bei Absage von Exkursionen, Schüleraustauschen, Stu-dien- und Klassenfahrten die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht. Zur Einhaltung der Schadensminderungspflicht bitte ich Sie, wie folgt vorzugehen:

  • Prüfen Sie, ob es eine Umbuchungsmöglichkeit für einen späteren Zeitpunkt gibt.

  • Machen Sie Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung geltend.

  • Machen Sie geltend, dass ersparte Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt werden.

Nähere Informationen über die Abwicklung der Kostenerstattung erhalten Sie zeitnah über das zuständige Staatliche Schulamt.

Die Möglichkeit der Kostenübernahme infolge der Absage gilt auch für Ersatzschulen.

Rückkehr aus Risikogebieten

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die aus vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, sind gehalten, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Einsatz und bitte Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser besonderen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz

13.03.2020: Pressemitteilung des HKM

Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt

In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Gelegenheit ihre persönlichen Dinge sowie Lehr- und Lernmaterialien aus der Schule zu holen. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. 

Schulaufnahme 2021/2022

Am 09. März, 11. März und 16. März findet an der Laisbachschule die Schulaufnahme für die Kinder statt, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden. Eingeladen wurden alle Kinder, die bis einschließlich zum 01. Juli sechs Jahre alt werden. Die Eltern werden gebeten, sich zu ihrem  Termin gemeinsam mit ihrem Kind im Sekretariat der Laisbachschule bei Frau Ulrich anzumelden.

Die Ag Experimente stellt sich vor

Herr Fischer bietet in diesem Schuljahr für die 1. und 2. Klassen die Ag Experimente an. Die Arbeitsgemeinschaft ist bei unseren Schülerinnen und Schülern sehr beliebt, was sich beispielsweise durch die große Nachfrage unter den Kindern zeigt. Herr Fischer führt gemeinsam mit den Kindern mittwochs in der ersten Schulstunde verschiedene Experimente durch. Gemeinsam wird geforscht, entdeckt und getüftelt. Eine kleine Auswahl an Experimenten möchte Herr Fischer aus der Arbeitsgemeinschaft gerne vorstellen:

Experiment 1: Geheimschrift

Eine geheime Botschaft notieren und die Schrift einfach wieder verschwinden lassen, kein Problem das kann jeder Tintenkiller. Doch was passiert wenn wie von Geisterhand die geheime Botschaft mit Hilfe eines Tricks wieder erscheint?

Welches Experiment dahinter steckt erforschen wir gemeinsam in der Experimente AG.

Experiment 2: Das magische Glas

Einen Zahnstocher durch ein gewöhnliches Stofftuch zu schieben um ihn nun in einem Glas zu versenken klingt wenig aufregend. Füllt man aber vorher das Glas mit Wasser, bedeckt es nun mit dem Tuch, dreht es zuletzt auch noch auf den Kopf und wiederholt den ganzen Vorgang wird ganz schnell ein aufregendes Experiment aus dem Versuch.

Experiment 3: Lavalampe

Wir bauen uns unsere eigene kleine Lavalampe. Sieh zu was passiert wenn wir Wasser mit Öl mischen.  Zum Schluss noch ein paar Tropfen Zauberwasser aus der Pipette und die Lavalampe wird zum Leben erweckt.

Experiment 4: Gummibärchen auf Tauchgang

Kann ein Gummibärchen tauchen ohne nass zu werden? Eine große durchsichtige Schüssel mit Wasser gefüllt, ein Glas, ein Gummibärchen und ein Aluminiumschälchen genügen um die SchülerInnen mit verblüffenden Augen vor ein Rätsel der ganz besonderen Art zu stellen.

Experiment 5: Wie gut ist dein Fingerspitzengefühl?

Einen selbstgebauten Irrgarten aus Wollfäden, einen Fühlkasten mit unterschiedlichen Gegenständen sowie ein Memory der etwas anderen Art. Mit verschlossenen Augen werden diese Spielideen zum besonderen Erlebnis und wir lernen unseren Tastsinn ganz neu kennen.

Experiment 6: Können Trauben tanzen?

Wie von Geisterhand bewegen sich die Weintrauben in dem gefüllten Wasserglas. Warum aber ist das so und hat es vielleicht etwas mit den Bläschen an den Trauben zu tun? Diese und mehrere spannende Fragen beantworten wir in der Experimente AG.

Wetterauer Lesewelten bald wieder zu Gast an der Laisbachschule

 

Vom 16. März bis 27. März finden die 3. Wetterauer Lesewelten statt.

Der Autor Sven Gerhardt wird am 25. März den dritten Klassen aus seinem Buch Mister Marple und die Schnüfflerbande an der Laisbachschule  vorlesen.

Sven Gerhardt, 1977 in Marburg geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder. Um ein Haar wäre er Grundschullehrer geworden, hat sich dann aber doch dazu entschlossen, sein Hobby zum Beruf zu machen. Nach einigen Jahren in der Werbebranche arbeitet er mittlerweile als Grafiker und Autor in der Verlagswelt. Mit den Abenteuern rund um die »Heuhaufen-Halunken« hat er es auf die Kinderbuch-Bestsellerliste geschafft.

 

Wir freuen uns schon auf eine tolle Lesung an unserer Schule!

Ein großer Dank geht an dieser Stelle an die  Bücherei der Gemeinde Ranstadt und an die Wetterauer Lesewelten für die Kooperation.

Hier kommt schon einmal eine kleine Vorschau...

Die Schnüfflerbande, das sind Theo, Elsa und Hamster Mister Marple. Ihre Spezialität sind »tierische Angelegenheiten« aller Art, was nicht zuletzt Mister Marple zu verdanken ist, der für diese Fälle ein besonders feines Spürnäschen hat. Auch wenn Theo und Elsa total unterschiedlich sind, halten sie immer fest zusammen und können so fast jeden Fall lösen.

So ein Hamsterleben ist ganz schön langweilig: schlafen, fressen, wieder schlafen, wieder fressen. Doch Mister Marple weiß, dass er zu Großem bestimmt ist. Täglich macht er Klimmzüge an der Käfigstange, um sich für den Tag fit zu halten, an dem seine detektivischen Fähigkeiten zum Einsatz kommen. Nur Theo hat noch immer nicht kapiert, dass Mister Marple kein gewöhnlicher Hamster ist. Da trifft es sich ganz gut, dass eines Tages Elsa in Theos Leben poltert. Im Gegensatz zu Theo sprüht sie nur so vor Abenteuerlust. Und tatsächlich, es dauert nicht lange, da stecken Theo, Elsa und Mister Marple mitten in ihrem ersten Detektivfall: Dackel Bruno wird vermisst, und die Schnüfflerbande setzt alles daran, ihn wiederzufinden …

Hintergrund: In Zusammenarbeit mit Bibliotheken und Buchhandlungen im Wetteraukreis wird das Ziel verfolgt, die Lesebereitschaft und Lesefreude zu stärken und Lehrkräfte bei der Leseförderung ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Gleichzeitig bekommen die Schülerinnen und Schüler einen Eindruck von den Erlebnisorten Bibliothek und Buchhandlung und dem dort vorhandenen Angebot.  Angesprochen werden Schülerinnen und Schüler von fünf bis elf Jahren.

Rund und blau- macht´s genau!

Zusammen mit unseren Klassenlehrerinnen sind wir, die Klassen 4a und 4b, an verschiedenen Tagen mit dem Bus nach Nidda ins Bürgerhaus gefahren. Dort haben uns die Polizisten Herr Jakobi und Herr Weickert praktische Fahrstunden gegeben. Das theoretische Wissen wurde uns in der Schule von unseren Klassenlehrerinnen Frau Rank-Wagner und Frau Lohr beigebracht. In den theoretischen und praktischen Übungen haben wir alles für einen sicheren Umgang mit unseren Fahrrädern im Straßenverkehr gelernt. Dann war es so weit, wir haben alle unsere Urkunde bekommen.

Von Assil, Fabienne, Vicky, Johanna und Vincent

AN DER ARCHE UM ACHT

Am 05.12.2019 fuhren alle Klassen der Laisbachschule in das Stadttheater nach Gießen, um das Familienstück "AN DER ARCHE UM ACHT" von Ulrich Hub zu sehen. Das Theaterstück handelt von drei Pinguinen. Sie sind die allerbesten Freunde auf dem ewigen Eis. Watschelnd, fischend und raufend philosophieren sie über die großen Fragen des Lebens: Gibt es einen Gott oder gibt es ihn nicht? Wer, was oder wo ist Gott? Und warum sollte er jemanden bestrafen? Während sie sich in Streitereien über Gott und die Welt verfangen, bemerken sie nicht, dass dunkle Wolken aufziehen. Eine weiße Taube erscheint und berichtet von der drohenden Sintflut. Für jede Tierart gibt es zwei rettende Tickets für die Arche Noah. Aber die Pinguine sind zu dritt und ein Pinguin kann doch einen anderen Pinguin nicht im Regen stehen lassen ...

Adventskalender in den Klassen

Landfrauen aus Ranstadt bereiten gesundes Frühstücksbuffet vor

Die Ranstädter Landfrauen v.l.n.r.: Elli Rullmann, Heidi Müller, Gabriele Mickel, Sieglinde Loh und Dora Geist
Die Ranstädter Landfrauen v.l.n.r.: Elli Rullmann, Heidi Müller, Gabriele Mickel, Sieglinde Loh und Dora Geist

Am Dienstag, 22.10.2019 besuchte der Landfrauenverein aus Ranstadt die beiden ersten Klassen der Laisbachschule. Die Landfrauen Sieglinde Loh, Heidi Müller, Elli Rullmann, Dora Geist, Gabriele Mickel und Karin Helm hatten in der Schulmensa ein leckeres und gesundes Frühstücksbuffet für die Kinder vorbereitet. Die Vorsitzende der Landfrauen Frau Rita Herche hatte im Vorfeld die Vorbereitungen organisiert. Für das fitmachende Frühstück mussten die Kinder lediglich ein Brettchen und eine Brotdose mitbringen. Die Kinder konnten sich nach Herzenslust und nach Geschmack von dem Buffet bedienen. Mit Frischkäse, Tomaten, Gurken, Paprika, Äpfeln, Kohlrabi, Tomaten und Kresse verwandelten die Kinder eine Scheibe Vollkornbrot zu einem leckeren Brotgesicht. Nachdem alle Brotgesichter verputzt waren, durften sich die Kinder noch Brot- und Gemüsestücke in ihre Brotdose packen. Um Kinder frühzeitig mit Ernährungswissen vertraut zu machen und ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten rund um die Zubereitung gesunder und leckerer Gerichte zu vermitteln, sind die Landfrauen in der Schule aktiv. Mit verschiedenen Projekten an Grundschulen wollen sie Kinder und Jugendliche für einen gesunden und nachhaltigen Lebensstil begeistern.  Wir freuen uns sehr über dieses ehrenamtliche Engagement der Landfrauen.

Die Lebensmittel wurden von der Ortsvorsteherin Frau Rita Herche und der Bäckerei Naumann in Ranstadt gestiftet. Vielen Dank!

Laisbachschule erhält das Siegel "Internet-abc Schule 2019"

Im vergangenen Schuljahr bewarb sich die Laisbachschule bei der Ausschreibung "Internet-abc Schule", weil man sich gezielt für eine Förderung der Internetkompetenz der Schülerinnen und Schüler einsetzen möchte. Nach erfolgreicher Aufnahme in das Projekt verpflichteten sich die Schulleitung und weitere Lehrkräfte, sich im Schuljahr 2018/2019 zu dem Thema fortzubilden und ein Elternangebot durchzuführen. Am 26.09.2019 wurde der Laisbachschule, neben 105 weiteren Grund- und Förderschulen aus Hessen das Siegel „Internet-ABC-Schule 2019“ überreicht. Herr Andreas Lenz (Präsident der Hessischen Lehrkräfteakademie) und Herr Joachim Becker (Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – LPR Hessen) überreichten im Rahmen der 8. Medienbildungsmesse in Frankfurt feierlich die Projektsiegel an die angereisten Vertreter der einzelnen Schulen.

„Der Umgang mit dem Internet ist eine Schlüsselqualifikation in unserer digitalen Gesellschaft“, betont Andreas Lenz. „Neben Lesen, Schreiben und Rechnen ist auch die Internetkompetenz eine Kulturtechnik, die gelernt werden muss. Kinder haben Interesse daran, die digitale Welt intensiv kennenzulernen und profitieren von ihrem Wissen in vielen ihrer Lebensbereiche. Den Schulen kommt bei der Förderung des sicheren Umgangs mit dem Internet als Basiskompetenz eine wichtige Rolle zu.“ Joachim Becker betont: „Ein sicherer Umgang im Netz kann nur gelingen, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern gleichermaßen angesprochen werden. Hier setzt das Projekt ‚Internet-abc Schule‘ an. In diesem Jahr konnten wieder über 100 Grundschulen und Förderschulen das begehrte Siegel entgegennehmen. Dies zeigt, in Hessen sind wir auf einem guten Weg für mehr Internetkompetenz.“

Wertvolles Futter für die Wildtiere

Auf dem Schulgelände der Laisbachschule stehen vier große Eichen. Im Sommer spenden die großen Bäume den Kindern einen schattigen Platz beim Spielen und Toben. Doch nun im Herbst fallen tausende Eicheln von den Bäumen. Einige Kinder nutzten in den Pausen immer wieder die Gegenheit, die Eicheln durch die Luft zu werfen oder zu treten. Mit diesem Verhalten gefährdeten sie nicht nur die Mitschüler, sondern auch die Hofaufsicht zeigte sich von Pause zu Pause immer mehr über das uneinsichtige Verhalten einiger Kinder verärgert. Die Lehrerin Frau Natascha Altvater hatte die Lösung: Warum nicht einfach das "Problem" für eine gute und sinnvolle Sache nutzen und so alle Kinder mit involvieren! Sie wusste, dass die Kinder des Kindergartens Naturkinderland Erlenhof herabgefallene Eicheln für Wildtiere sammeln, die dann an die Tiere verfüttert werden. Ein Schüler aus Frau Altvaters Klasse stellte den Kontakt zu diesem Wildtierbesitzer her, der bald Sammelbehälter in der Schule vorbeibrachte. Ab diesem Moment gab es für die Kinder nichts Wichtigeres mehr, als die Eicheln für die Tiere einzusammeln. Die Pausensituation entspannte sich so schnell für alle Kinder und auch für die Lehrkräfte.

Vom Korn zum Brot

Im Sachunterricht der beiden dritten Klassen drehte sich in den vergangegen Sachunterrichtsstunden um das Thema Getreide.  So nahmen die Kinder gemeinsam mit ihren Lehrerinnen Frau Altvater und Frau Müller neben den untersschiedlichen Getreidesorten auch einzelne Getreidekörner genauer unter die Lupe. Auf den Fensterbänken wurden aus diesem Anlass Keimversuche durchgeführt, die täglich beobachtet und in ihrer Entwicklung verfolgt wurden.

Im Kunstunterricht bastelte die Klasse 3b sehr aufwendige Fensterbilder in Form eines Feldhamsters, die nun die Fenster schmücken.

Die Kinder lernten auch, welche Produkte aus den verschiedenen Getreidesorten hergestellt werden.

Welche verschiedenen Brotsorten aus Getreide hergestellt werden, konnten sich alle Kinder im wahrsten Sinne des Wortes auf der Zunge zergehen lassen. Eine große Auswahl an Brotsorten stand den Kindern zur Verkostung bereit.

Künstlerische Unterwasserwelt

Die beiden vierten Klassen gestalteten mit ihrer Kunstlehrerin Frau Dr. Petra Kirchner farbenfohe Kunstbilder. Mit Wasserfarbe gestalteten die Kinder ein Hintergrund aus mehreren Blautönen. Dann malten sie kleine Kopiervorlagen, wie beispielsweise Fische, Seepferdchen, Delfine und U-Boote, mit Filzstiften bunt aus. Diese wurden dann mithilfe eines aus Papier gefalten "Abstandhalters" auf der Wasserlandschaft platziert, was bei dem Betrachter einen optischen hervorgehobenen Effekt entstehen lässt.

Auf dem Weg zu den großen Zahlen

Die vierten Klassen machen sich im Fach Mathematik auf den Weg mit großen Zahlen zu rechnen. Während des Unterrichts haben die Kinder der Klasse 4b deshalb mit ihrer Lehrerin Frau Rank-Wagner "große Zahlen" aus Zeitschriften ausgeschnitten und als Collage  zusammengestellt.

Schulanfangsgottesdienst in der evangelischen Kirche in Ranstadt

Am 16.08.2019 folgten die Kinder der 2.-4. Klassen dem Glockenläuten zur evangelischen Kirche in Ranstadt. Pfarrer Martin Stenzel begrüßte alle Kinder und Lehrkräfte zum Schuljahresanfang und wünschte allen ein gutes und erfolgreiches neues Schuljahr. Dann sangen alle gemeinsam das Kindermutmachlied. Frau Heidi Engel-Philipp trug mit Gitarre und als Organistin zur musikalischen Begleitung bei. Symbolisch hatte Herr Stenzel auf dem Altar verschiedene Kopfbedeckungen ausgebreitet. Einige Kinder durften sich eine Kopfbedeckung aussuchen und erklären, wo diese ihren Einsatz findet und welchen Zweck sie erfüllt. Schnell begriffen die Kinder, dass nicht nur die Kopfbedeckungen einen Menschen behüten können, sondern auch Jesus und der Glaube an Gott.

Informationen zum Schulanfang

Wir hoffen, liebe Schülerinnen und Schüler, dass die Sommerferien für Euch erholsam und erlebnisreich waren und alle nun mit Elan und Motivation in das neue Schuljahr starten. Wir wünschen Euch, dass Ihr genügend Kraft getankt habt und voller Schwung Eure Ziele im neuen Schuljahr verwirklichen könnt.

Nach den Sommerferien beginnt der Unterricht wieder am Montag, 12.08.2019.

Die 2.-4. Klassen  haben am 12.08.2019 und 13.08.2019 von 08.15 bis 11.55 Uhr Klassenlehrerunterricht. Ab dem 14.08.2019 erfolgt der Unterricht nach Plan.

Das Ganztagsangebot startet für die 3. und 4 Klassen am 12.08.2019. Kinder, die im Ganztagsangebot angemeldet sind, werden am 12.08.2019 und 13.08.2019 in der 1. Stunde in der Schülerbetreuung betreut.

Der Einschulungsgottesdienst in der katholischen Kirche in Ranstadt findet am Dienstag, 13.08.2019 um 09.00 Uhr statt.

Die Einschulungsfeier mit Schulranzen und Schultüten findet anschließend in der Turnhalle der Laisbachschule um 10.00 Uhr statt. Bitte benutzen Sie den Parkplatz am Bürgerhaus , da an der Schule nur begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Um 10.30 Uhr haben die Kinder bis 11.15 Uhr ihre "Erste Schulstunde" im jeweiligen Klassenraum. Bitte nehmen Sie die Schultüte während des Unterrichts in Verwahrung. Der Elternbeirat empfängt Sie währenddessen mit einem kleinen Umtrunk.

Der Schulfotograf kommt am Mittwoch, 21.08.2019 in die Schule und macht Portrait- und Gruppenaufnahmen (ggf. Schultüte mitbringen). 

Der Elternabend mit Wahl des Klassenelternbeirates findet am Mittwoch, 28.08.2019 um 19.30 Uhr im Klassenraum ihres Kindes statt.