SCHUL-ABC

A

Anfahrt

Eine Anfahrtsbeschreibung zur Laisbachschule finden Sie hier.

Ansteckende Krankheiten

Ihr Kind darf die Schule bei folgenden Krankheiten nicht besuchen: Diphterie, Keuchhusten, Masern, Meningitis, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose, Virushepatitis, Windpocken sowie bei allen anderen meldepflichtigen und ansteckenden Erkrankungen. Bitte setzen Sie uns von der Erkrankung umgehend in Kenntnis, damit wir die Meldung weiterleiten können!

Arbeiten

Siehe Leistungsnachweise

Arbeitsgemeinschaften

Die Ausschreibung für die Jahrgänge 1 bis 4 erfolgt über einen Elternbrief am Schuljahresanfang und zum zweiten Schulhalbjahr. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler für ein Halbjahr verpflichtend. Im Ganztag finden die AGs für die Jahrgänge 3 und 4 nach den Hausaufgaben während der Zeit von 13.30-14.30 Uhr statt. Die AGs für die Jahrgänge 1 und 2 finden in der Regel zu Beginn eines Schultages statt.

Arbeitsmittel

Stifte, Hefte, Schere und Klebstoff, Lineal und Spitzer sind Voraussetzungen für eine geregelte Mitarbeit im Unterricht. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind diese wichtigen Arbeitsmittel immer zur Verfügung hat und dass diese auch einsatzbereit sind. Nicht Sie, sondern Ihr Kind packt (ggf. unter Ihrer Aufsicht) selbst täglich die Schultasche und sorgt dafür, dass Stifte im Federmäppchen gespitzt sind.

Aufsicht

Vor dem Schulbeginn und während der Hofpausen sowie nach der 5. und 6. Schulstunde führt eine bzw. führen zwei Lehrkräfte die Pausenaufsicht/Busaufsicht. Die Lehrkräfte sind bei Konflikten Ansprechpartner für die Kinder und versuchen, gefährliche Situationen zu entschärfen. Sie reden mit den Kindern und hören ihnen zu. Bedenken Sie aber bitte: Lehrerinnen und Lehrer können nicht überall sein, können nicht alles sehen und nicht jeden Streit schlichten! Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen der Lehrkräfte. Die Kinder sollen auch lernen, kleinere Streitereien selbst zu lösen! 

Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss bzw. nach Abfahrt des Busses. Während der Pausen und während des Unterrichts dürfen die Kinder das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Tun sie es dennoch widerrechtlich, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. In diesem Fall werden die Eltern von der Schule informiert.

Ausflüge

Ausflüge und Wandertage werden von den Lehrkräften geplant und organisiert. Die Eltern werden rechtzeitig mittels eines Elternbriefs von solchen Unternehmungen informiert. Sie sind gern gesehene Begleitpersonen und werden bei Bedarf von der Lehrkraft angefragt.