SCHUL-ABC

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Einschulung

Die Einschulungsfeier findet an der Laisbachschule immer dienstags in der ersten Schulwoche statt. Vor der Einschulungsfeier wird in der katholischen Kirche St. Anna in Ranstadt der Einschulungsgottesdienst gefeiert.

Eltern

Eltern haben die Möglichkeit, in verschiedenen Gremien Schule direkt mitzugestalten. Für die öffentlichen Schulen werden in jeder Klasse Klassenelternbeiräte gebildet, die ehrenamtlich tätig sind. Alle Eltern der Klasse können Themen für die Sitzungen des Klassenelternbeirats einbringen. In den Klassenelternbeiräten sowie in den klassenübergreifenden Schulelternbeiräten werden die Interessen der Eltern vertreten. Auf der Ebene der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die Schulträger sind, liegt die Zuständigkeit bei den Kreis- und Stadtelternbeiräten, auf Landesebene beim Landeselternbeirat. Die Themen und die Handlungsspielräume sind je nach Schule vielfältig und reichen abhängig vom Gremium bis hin zur direkten Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium. Weitere Informationen des Landeselternbeirats zur Elternmitbestimmung erhalten Sie hier.

Elternsprechtag

Einmal jährlich findet für alle Erziehungsberechtigten der Elternsprechtag statt. Genaue Termine entnehmen Sie bitte unserem Terminplan. Einzelgespräche sind nach vorheriger Terminabsprache mit den Klassen- bzw. Fachlehrern jederzeit möglich.

Entschuldigungen

Da der Besuch der Schule der Schulpflicht unterliegt, muss man sich krankmelden, wenn man nicht am Unterricht teilnehmen kann. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen.

Die Mitteilung erfolgt über die Eltern durch einen Anruf vor 07.30 Uhr im Schulsekretariat unter der 06041-8522 oder durch Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Erfolgt die Mitteilung nicht, müssen wir die Eltern anrufen und den Grund des Fernbleibens erfragen. Sind die Eltern nicht zu erreichen, müssen wir davon ausgehen, dass auf dem Schulweg ein Unglück geschehen ist und müssen gegebenenfalls entscheiden, ob die Polizei zu informieren ist.

Spätestens am dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, in welcher der Grund des Fehlens mitgeteilt wird. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann. Geht die Fehlzeit über diese drei Tage hinaus,  müssen die Eltern zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft abgeben, aus der die gesamte Fehlzeit entnommen werden kann.

In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

Ethikunterricht