SCHUL-ABC

O

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen können sowohl von der Lehrkraft als auch von der Schulleitung getroffen werden., wenn sich pädagogische Maßnahmen als wirkungslos erwiesen haben. Sie können von schriftlichen Mitteilungen, Verweisen bis zu einem mehrtägigen Schulausschluss (je nach Ordnungsverstoß) reichen.