SCHUL-ABC

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Versicherungsschutz

Ihr Kind ist während der gesamten Unterrichtszeit, bei allen Schulveranstaltungen und auf dem  Schulweg gegen Unfälle durch die Unfallkasse Hessen versichert. Alle Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ohne Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgebäude verlässt, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule sowie der Versicherungsschutz. Die Eltern tragen in diesem Fall die Verantwortung. Eine Versicherung gegenüber Sachschäden besteht vonseiten der Schule grundsätzlich nicht. Im Schadensfall muss grundsätzlich der Verursacher den Schaden privat regulieren. Wir empfehlen daher allen Eltern eine private Haftpflichtversicherung.